Frage und Antwort

Immer wieder tauchen Fragen auf die eine Vielzahl unserer Kunden interessieren. Hier versuchen wir Sie soweit wie möglich einheitlich zu beantworten.


Was muß ich tun um den Personenbeförderungschein zu bekommen?

Sie müssen ein Augenärztliches Gutachen und ein Amtsärztliches Gutachten erstellen lassen. Außerdem benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und... [mehr]


Brauche ich einen Taxischein ?

Der sogenannte "Taxischein" besteht aus der Erlaubnis zur Personenbeförderung wie Sie auch die Baden-Blitzfahrer benötigen. Jedoch muß der Bewerber um den "Taxischein" zusätzlich eine Ortskundeprüfung für seinen Einsatzort ablegen. Wir benötigen diesen Ortskundenachweis nicht.


Muss ich den Anfahrtsweg bezahlen ?

Ja, die Fahrkostenberechnung beginnt immer am nächstgelegnen Standort des Unternehmens. Zum Beispiel:

Sie möchten von Renchen nach Appenweier. Dann wir der jeweils nächstgelegene Standort mit der Durchführung der Fahrt beauftragt. In diesem Fall wäre dies Achern. Der Fahrpreis wäre also von Achern nach Appenweier (siehe Preisliste Achern) auch dann wenn Sie erst in Renchen einsteigen.

 

Für Preisinationen sowie für jede andere Auskunft zu unseren Dienstleistungen bitten wir Sie uns zu folgenden Zeiten anzurufen.
Montag bis Freitag
9:00 bis 11:00 Uhr
und
14:00 bis 16:00 Uhr
unter
Telefon:
0 78 41 / 60 32 60

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