Personenbeförderungsschein

 

 

Voraussetzungen für Personenbeförderungsschein

 

 

Was müssen Sie haben? - Was müssen Sie tun...?

Vollendung des 21. Lebensjahres

Für die Ersteilung der Fahrerlaubnis ist die Vollendung des 21. Lebensjahres Voraussetzung. Sollten Sie noch keine 21 Jahre alt sein, so können Sie trotzdem 3 Monate vorher beginnen und Prüfungen absolvieren. Sie bekommen dann den Fahrgastbeförderungsschein Taxischein an Ihrem Geburtstag.

2 Jahre Besitz der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B.

Die Fahrpraxis muss ab 1999 nicht mehr nachgewiesen werden, sondern der Besitz der gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnisklasse B seit 2 Jahren bestehen, bzw. innerhalb der letzten 5 Jahre über 2 Jahre.

Bei Taxi- oder Mietwagenschein-Bewerbern anderer Nationalität ausserhalb der EU, wird ein Aufenthalt von mindestens 2 Jahren in der BRD vorausgesetzt (Vorlage der ersten Anmeldebescheinigung in Deutschland), sowie der Besitz einer Fahrerlaubnis in der EU/EWR seit mindestens 2 Jahren gefordert.

Der Gesetzgeber verlangt bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Ersterteilung des Personenbeförderungsscheines, den Besitz des neuen EU-Kartenführerscheines. Es genügt, wenn Sie mit Ihrem Fahrgastbeförderungsantrag, gleich den neuen EU-Kartenführerschein mitbeantragen.

Gültiger amtlicher Personalausweis oder Reisepass.

Ihr Personalausweis oder Reisepass ist Ausweisdokument für die Antragsstelle und Ortskundeprüfung beim T.Ü.V. und sollte deshalb zur besseren Identität, mit einem neueren Bild versehen sein.

MPU Medizinische-Psychologische-Untersuchung.

Die Behörde muss eine Fahreignungsbegutachtung anordnen, wenn besondere Anforderungen an die Fahreignung zu stellen sind, zum Beispiel bei Mietwagen- und Taxifahrern. Deshalb müssen sich Personenbeförderungsscheinbewerber einem Gesundheits-Check unterziehen (Sehtest usw.).

Betriebsärzte für MP-Untersuchungen mit augenärztlichen Gutachten:

Stellen Sie den Antrag auf Ersterteilung des Taxi- oder Mietwagenscheins möglichst bald, damit sich der Erhalt des Taxi- oder Mietwagenscheins nicht unnötig verzögert. Der gesamte Bearbeitungszeitraum beträgt etwa 3 Wochen.

Mitzubringen sind ein gültiger EU-Kartenführerschein, Personalausweis oder Reisepass und die Anmeldegebühr.

Polizeiliches Führungszeugnis:

Die Beantragung des erforderlichen Führungszeugnisses geschieht durch die Antragsstelle (Stadt München oder 1. Wohnsitzgemeinde).

Auszug aus dem Verkehrszentralregister (VZR):

Der Auszug aus dem Verkehrszentralregister (VZR in Flensburg) wird ebenfalls von der Antragsstelle eingeholt. Sie sollten keine Anhäufung von Punkten in der Verkehrssünderdatei haben. Bei mehr als 8 Punkten müssen Sie erst die Punkte in einer Punkteschulung abtragen und bekommen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch vorerst nur für ein Jahr ausgestellt.

Der Bearbeitungszeitraum zwischen der Antragstellung und der Aushändigung Ihres Fahrgastbeförderungsscheines wird mehrere Wochen Bearbeitungszeit erfordern.

Formulare vom Landratsamt Offenburg

FeV - Vordruck - ärztliche Bescheinigung
f. d. Klassen C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE u. Fahrgasterlaubnis

[PDF : 361 kB]
FeV - Ärzteliste - Untersuchung
z. Erwerb/Verlängerung Klassen D1,D1E,D,DE und Fahrgasterlaubnis

[PDF : 460 kB]
FeV - Geltung alter deutscher Führerscheine innerhalb der EU
(Merkblatt)

[PDF : 44 kB]
FeV - Fahrgasterlaubnis
(Taxi, Mietwagen, Krankenwagen u.a.)

[PDF : 473 kB]

 

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